Das Psychotherapeutische Propädeutikum der APG

Der erste Teil der gesetzlich geregelten Ausbildung zum Psychotherapeuten / zur Psychotherapeutin.

 

Das Psychotherapeutische Propädeutikum der APG ist der erste Teil der gesetzlich geregelten Ausbildung zum Psychotherapeuten / zur Psychotherapeutin.

Die APG bietet den Lehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum berufsbegleitend an. Die Lehrgangsdauer kann durch den modularen Aufbau individuell disponiert werden. Eine Absolvierung aller Inhalte (ohne Anrechnung von Vorstudien oder Berufsausbildungen) ist in 4 Semestern möglich, und unsere theoretischen Lehrveranstaltungen, welche hauptsächlich an Wochenenden stattfinden, können sowohl in Wien, als auch in Oberösterreich besucht werden.

Alle Informationen rund um das psychotherapeutische Propädeutikum und unseren Lehrgang erhalten Sie an unseren kostenlosen Informationsabenden, welche regelmäßig per Zoom  stattfinden (Anmeldung dafür unter prop@apg.or.at). Gerne stehen wir auch telefonisch oder per E-Mail für Informationen zur Verfügung.

Das Propädeutikum der APG kennzeichnet sich insbesondere durch Flexibilität, Selbstbestimmung und individuelle, wohlwollende Beratung unserer Ausbildungsteilnehmer*innen aus.

Aktuelles

10 Mai 2024
10.05.2024 00:08
Sprechstundenentfall von Frau Sojka

Die Sprechstunden von Frau Sojka entfallen am 10.05. und 31.05.2024

10.05.2024 00:08
18 Apr 2024
18.04.2024 14:56
Neues Psychotherapiegesetz im Nationalrat beschlossen

Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den Forschungs- und Wissenschaftsauftrag braucht. Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

Die Eckdaten der neuen Ausbildung:

Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium

Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Ärzt:innen für Allgemeinmedizin mit ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY I, II und III) oder Ärzt:innen für Allgemeinmedizin bzw. Fachärzt:in mit Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin und ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY III); Psychotherapeut:innen, Musiktherapeut:innen, Klinische und Gesundheitspsycholog:innen.

Postgradualer Abschnitt – Voraussetzung: Master Psychotherapie

Praktische Ausbildung in Kliniken, psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen und Lehrpraxen, clusterspezifische Theorie, Selbsterfahrung, Supervision in einer Fachgesellschaft, Abschluss Approbationsprüfung.

18.04.2024 14:56
12 Okt 2021
12.10.2021 11:21
TERMINE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN
12.10.2021 11:21
05 Okt 2021
05.10.2021 18:00
Infoabende für Interessierte

Infoabend für InteressentInnen für das Propädeutikum der APG

05.10.2021 18:00
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